Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
§ 1 Allgemeines
(1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist das Büro Landesrat Mag. Michael Lindner, Land OÖ. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist das Land OÖ zuständig und verantwortlich.
(2) Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an die Sektionen Fußball der Mitgliedervereine der Sportdachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION.
(3) Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc (nachfolgend „Facebook oder Instagram“) und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an das Büro des Landesrat Lindner und nicht an Facebook oder Instagram zu richten. Das Land OÖ stellt Facebook oder Instagram von sämtlichen Haftungsansprüchen in Bezug auf das Gewinnspiel frei. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern das Land OÖ, Büro LR Lindner.
(4) Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Der/Die Teilnehmerin erklärt, dass er/sie Mitglied der Oö. Dachsportvereine ASKÖ, ASVÖ oder SPORTUNION ist.
(2) Teilnahmeberechtigt sind die Sektionen Fußball der Mitgliedervereine der Sportdachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION.
§ 3 Gewinn
(1) 3x 20 Tickets für das Fußball-Bundesligaspiel Blau-Weiß Linz – WSG Tirol am 10.02.2024
(2) Der Preis wird vom Land OÖ, Büro LR Lindner unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
§ 4 Durchführung des Gewinnspiels
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit von 01.10.2023, 08:00 Uhr, bis einschließlich 05.11.2023, 23:59 Uhr, möglich.
(2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen uns die Teilnehmer unter dem Hashtag #hautnichthin auf Facebook- oder Instagram ein Foto posten, auf dem die Kampfmannschaft vor dem Ligaspiel mit dem zur Verfügung gestellten Transparent der Kampagne „Gewalt gegen Kinder #hautnichthin“ zu sehen ist.
(3) Mehrfachteilnahmen sind erlaubt
(4) Die Auslosung wird durch das Büro des Landesrates Michael Lindner durchgeführt und die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis 13.11.2023.
(5) Die Ermittlung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
§ 5 Annahme des Gewinns
(1) Der Gewinner wird vom Büro des Landesrates Michael Lindner über den Gewinn verständigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
(2) Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 10 Werktagen annehmen, indem er dem Büro des Landesrates Lindner mit seiner Anschrift und dem Vereinsnamen retourniert. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird vom Büro des Landesrates Lindner nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmern neuerlich verlost. Der zuerst gezogene Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
(3) Die Tickets werden auf Wunsch entweder per E-Mail an den Gewinner übermittelt, oder an der Stadionkassa hinterlegt.
(4) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.
§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) Das Büro des Landesrates Lindner, Land OÖ behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Das Büro des Landesrates Lindner, Land OÖ hat das Recht, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmer, die falsche Angaben zu ihrer Person machen. Bei Verdacht, dass es sich bei den Kommentaren/Bildern um Spam bzw. beleidigende oder drohende Kommentare/Bilder handelt sowie in dem Fall, dass ein Kommentar/Bild gegen unsere Verhaltensregeln verstößt, behält sich das Büro des Landesrates Lindner, Land OÖ das Recht vor, den entsprechenden Kommentar/das entsprechende Bild zu löschen und den Absender vom Gewinnspiel auszuschließen
(3) Das Büro des Landesrates Lindner, Land OÖ übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird.
§ 7 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Weiters verpflichtet er sich, auf das Recht am eigenen Bild zu achten und keine Fotos von Personen hochzuladen, die ihm nicht ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit ausschließlich beim Teilnehmer.
(2) Der Teilnehmer versichert gegenüber dem Büro des Landesrates Lindner, Land OÖ, dass seine Fotos oder Texte keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze verstoßen.
(3) Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt der Teilnehmer das Büro des Landesrates Lindner, Land OÖ von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlichten Inhalte erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt er dem Büro des Landesrates Lindner, Land OÖ die Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt ausdrücklich und unbeschränkt auf Ansprüche aus Urheberrechts- oder Kennzeichenrechtsverletzungen, Wettbewerbsrechtsverstößen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Linz.
(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.